Website-Box CMS Login
Urlaub_onlinbe

Urlaubsbetreuung für pflegende Angehörige


Damit pflegende Angehörige in den wohlverdienten Urlaub fahren können um sich und ihren Mitmenschen eine kleine aber wichtige Auszeit zu gönnen!!!

 

Wir kümmern uns in dieser Zeit um ihr Familienmitglied mit unserem geschulten Pflegepersonal in einer familiären Umgebung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Heimleitung!

 

Nach einer Urlaubsbetreuung oder Kurzzeitpflege kann um Zuzahlung vom Bundessozialamt angesucht werden, um die Kosten erheblich zu senken. Durch die Zuzahlung vom Bundessozialamt erhalten sie bis zu 50 % Prozent der Pflegekosten zurück!!!


Zuzahlung Urlaubsbetreuung
Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger

 

Sie pflegen seit mindestens einem Jahr überwiegend
einen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld der Stufe 3-7 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einen nahen Angehörigen mit einer nachweislich demenziellen Erkrankung und mit einem Pflegegeld zumindest der Stufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einen minderjährigen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld zumindest der Stufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz und Sie sind wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen verhindert, diese Pflege selbst zu erbringen?


In diesem Fall bieten wir finanzielle Unterstützung an, damit Sie sich durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten lassen können.

 

 

Diese Beträge beziehen sich auf die Höchstzuwendung von 4 Wochen pro Kalenderjahr. Wird die Ersatzpflegekraft kürzer in Anspruch genommen, verringert sich die Unterstützung.
Förderbar ist nur eine Ersatzpflege von mindestens einer Woche.


Bei demenziell erkrankten Personen und bei minderjährigen Pflegebedürftigen ist die Förderung bereits für eine Ersatzpflege von mindestens 4 Tagen möglich.
Nur nachgewiesene Kosten können berücksichtigt werden.


Auf die Gewährung von Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch.

 

 

Feststellung durch Fachpersonal

 

Als Nachweis über das Vorliegen einer demenziellen Erkrankung gilt die Bestätigung der Behandlung der/des Betroffenen (Befundbericht) durch eine neurologische oder psychiatrische Fachabteilung eines Krankenhauses eine gerontopsychiatrische Tagesklinik bzw. Ambulanz ein gerontopsychiatrisches Zentrum eine/n FachärztIn für Psychiatrie und/oder Neurologie.

 

 

 

 

 

 

Haus der Senioren

Vicujnik GmbH.

Arnfelserstraße 39

8430 Kaindorf

Tel.Nr. +43 3452 - 76267

are-info-xya34[at]ddks-haus-der-senioren.st

BroWe Weber KEG
zum Seitenanfang
Diese Website verwendet Cookies. Mit Hilfe der Übertragung von Nutzersignalen können wir das Angebot noch näher an Ihre Bedürfnisse anpassen.
OK